Umsetzung der Inklusion an den Grund- und Oberschulen
Zum Einzugsbereich der Erich Kästner-Schule in Sögel gehören
folgende
...Grundschulen:
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Bernharschule Sögel
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Grundschule St. Franziskus Werpeloh
·
Grundschule Börger
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Grundschule St. Johannes Spahnharrenstätte
·
Grundschule Südhümmling
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Grundschule Wippingen/Renkenberge
·
Grundschule Fresenburg
·
Grundschule
Erna-de-Vries-Schule Lathen
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Grundschule Vrees
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Grundschule Werlte
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Grundschule Wehm
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Grundschule Lahn
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Schule am Schloss Sögel
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Albert-Trautmann-Schule Werlte
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Erna-de-Vries- Schule
Lathen
Vorbemerkungen
2006
verabschiedete die UNO-Generalversammlung erstmalig
ein Völkerrechtsabkommen für die Rechte von Menschen mit
Behinderung. In der
„UN-Konvention zum Schutz der Rechte von
Menschen mit Behinderung“ verpflichten sich die
Vertragsstaaten,
„[…]…die volle Verwirklichung aller Menschenrechte
und Grundfreiheiten für alle behinderten Menschen ohne jede
Diskriminierung auf Grund der Behinderung sicherzustellen
und zu fördern.“
(§ 4 der UN-Konvention).
In
§ 24 wird ausdrücklich auf das
Recht behinderter Menschen auf Bildung
eingegangen, um dieses
„[…]ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der
Chancengleichheit zu erreichen, gewährleisten die
Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen
Ebenen und lebenslange Fortbildung,[…]“.
Menschen mit Behinderung dürfen
„[…]nicht auf Grund ihrer Behinderung vom allgemeinen
Bildungssystem ausgeschlossen werden und […] behinderte
Kinder nicht auf Grund ihrer Behinderung vom unentgeltlichen
und obligatorischen Grundschulunterricht oder von der
Sekundarschulbildung ausgeschlossen werden; […]“
Seit Februar 2013 gilt das veränderte Niedersächsische Schulgesetz, um
die Umsetzung der UN-Konvention zu regeln.
§4 NSchG (1) „Die öffentlichen Schulen ermöglichen allen Schülerinnen und
Schülern einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang
und sind damit inklusive Schule. Welche Schulform die
Schülerinnen und Schüler besuchen entscheiden die
Erziehungsberechtigten.“ (§59 Abs. 1 Satz 1)
Die Grundschulen arbeiten bereits seit vielen Jahren mit der Förderschule
Erich Kästner-Schule Förderschwerpunkt Lernen zusammen.
Diese Kooperation bezog sich im Wesentlichen auf:
Seit dem Schuljahr 2013/14 werden
die Grund- und Oberschulen
im Rahmen der Inklusion für die Unterstützungsbedarfe
Emotionale und Soziale Entwicklung, Sprache und Lernen von
der Erich Kästner-Schule unterstützt. Auf der Basis der oben
beschriebenen Erfahrungen sollten auf diese Weise die
verschiedenen Formen sonderpädagogischer Fördermaßnahmen
strukturiert, koordiniert und zu einem verlässlichen,
effizienten Gesamtkonzept zusammengeführt werden.
Für diese Stunden werden zur Zeit Förderschullehrkräfte aus der Erich
Kästner-Schule abgeordnet. Um Kontinuität und Effizienz zu
sichern, wird das Ziel verfolgt, möglichst durchgängig die
selben Förderschullehrkräfte an die Grundschule abzuordnen.
Für alle anderen Förderschwerpunkte (GE, KM, SE, HÖ) erfolgt in den
inklusiven Jahrgängen personenbezogene Zuweisungen. Der
Umfang der Stunden richtet sich nach dem Förderschwerpunkt.
Die Lernsituation an den Grund- und Oberschulen ist geprägt durch
sodass der Unterricht nun umso mehr ein Unterricht des Förderns und
Forderns ist, der an den individuellen Stärken und Schwächen
eines Kindes ansetzt.
Ziele des gemeinsamen Unterrichts und der gemeinsamen
Erziehung von Schülerinnen und Schülern mit und ohne
sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf seit dem Schuljahr
2013/14
Ø
Im Einzugsgebiet werden alle Kinder ab Klasse 1
aufsteigend mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im
Förderschwerpunkt
Lernen an den Grundschulen entsprechend ihren
individuellen Voraussetzungen zieldifferent unterrichtet.
Ø
Im Einzugsgebiet werden alle Kinder mit
sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im
Förderschwerpunkt Sprache an den Grundschulen im Anschluss an den
Besuch einer Sprachheilklasse oder von Beginn an (je nach
Elternwunsch) entsprechend ihren individuellen
Voraussetzungen zielgleich unterrichtet.
Ø
Im Einzugsgebiet werden alle Kinder mit
sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im
Förderschwerpunkt
Emotionale und soziale Entwicklung nach Elternwunsch
entsprechend ihren individuellen Voraussetzungen zielgleich
- oder mit einem erweiterten Unterstützungsbedarf -
zieldifferent unterrichtet.
Ø
Im Einzugsgebiet werden alle Kinder mit
sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im
Förderschwerpunkt Hören nach Elternwunsch entsprechend ihren
individuellen Voraussetzungen zielgleich - oder mit einem
erweiterten Unterstützungsbedarf - zieldifferent
unterrichtet.
Ø
Im Einzugsgebiet werden alle Kinder mit
sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im
Förderschwerpunkt Körperlich Motorische Entwicklung nach
Elternwunsch entsprechend ihren individuellen
Voraussetzungen zielgleich – oder mit einem erweiterten
Unterstützungsbedarf - zieldifferent unterrichtet.
Ø
Im Einzugsgebiet werden alle Kinder mit
sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im
Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung nach Elternwunsch
entsprechend ihren individuellen Voraussetzungen
zieldifferent unterrichtet.
Förderschulen
Im Einzugsgebiet werden die Schüler und Schülerinnen nach Elternwunsch
in der zuständigen Förder- oder Oberschule mit
sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf unterrichtet:
Förderschule mit dem Schwerpunkt Sprache:
Schule am Draiberg in Aschendorf, Carl-Orff-Schule
in Brögbern
Förderschule mit dem Schwerpunkt Körperlich Motorische Entwicklung:
Helen-Keller-Schule in Meppen
Für Schüler und Schülerinnen mit dem Förderschwerpunkt Geistige
Entwicklung und Emotionale Soziale Entwicklung stehen
Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft zur Verfügung:
Tagesbildungsstätte St. Lukas in Papenburg ist eine schulische
Einrichtung der Eingliederungshilfe. Aufnahme finden
schulpflichtige Kinder, unabhängig von ihrem
Entwicklungsstand, die besonderer Förderung bedürfen, vor
allem in ihrer geistigen Entwicklung.
Pater-Petto-Schule in Surwold ist eine staatlich anerkannte Schule
für Kinder mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale
Entwicklung.
Mobile Dienste
Schülerinnen und Schüler mit einem Unterstützungsbedarf Körperlich
Motorische Entwicklung sowie im Bereich der
Sinnesbeeinträchtigungen (sehbehindert, blind, schwerhörig,
gehörlos) können in allen Schulformen sonderpädagogische
Unterstützung im Rahmen des Mobilen Dienstes erhalten.
Zuständig für die Grund- und Oberschulen sind:
Ø
Carl-Orff-Schule in Brögbern, Mobiler Dienst für
Körperliche Motorische Entwicklung, Mobiler Dienst Hören
Ø
Schule am Draiberg in Aschendorf, Mobiler Dienst
Sehen
Ø
Erich Kästner-Schule in Sögel, Mobiler Dienst
Emotionale und Soziale Entwicklung
Ø
Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte, Oldenburg
Ø
Landesblindenzentrum Hannover
Für Schülerinnen und Schüler mit einem Unterstützungsbedarf Emotionale
und Soziale Entwicklung kann bei Bedarf auch der Mobile
Dienst ESE ergänzend angefragt werden.
Der am individuellen Unterstützungsbedarf der Schülerin oder des Schülers
orientierte Einsatz des Mobilen Dienstes umfasst die
Beratung der Lehrkräfte, der Erziehungsberechtigten und der
betroffenen Schülerinnen und Schüler sowie unterrichtliche
Interventionen bei zielgleicher oder zieldifferenter
Förderung.
Im Einzelnen können dies z. B. sein:
Ø
Beratung bei didaktischen, methodischen oder
unterrichtsorganisatorischen Problemen. Dazu gehören u. a.
Informationen über die Beeinträchtigung, Hinweise und Hilfen
bei der Ausstattung des Arbeitsplatzes, Veränderung der
Unterrichtsstrukturen, Auswahl schulischer Arbeitsmittel,
Anpassung von Lernmaterialien.
Ø
Beratung zur Umsetzung des Nachteilsausgleichs.
Ø
Unterstützung bei der Erhebung der Lernausgangslage.
Ø
Beratung bei erzieherischen oder sozialen Problemen,
die sich aus der Beeinträchtigung ergeben.
Ø
Anbahnung oder Vermittlung zusätzlicher
außerschulischer Fördermaßnahmen.
Ø
Diagnose und Erstellung von individuellen
Förderplänen in Zusammenarbeit mit der zuständigen
Lehrkraft.
Ø
Zeitlich begrenzte Unterrichtsprojekte zur
situationsbezogenen Entwicklung des Förderkonzeptes.
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