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Das Verfahren zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung wurde gemäß Verordnung vom 02.07.2021 geändert. Grundsätzliche Hinweise zu den gültigen Erlassen, Verordnungen und Formblätter inklusiver Jahrgänge finden sie auf der unten angegebenen Seite des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung (RLSB)


>  Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs


Aktuelles:

Verfahren zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung
im Schuljahr 2021/ 2022
(Erl.d.MK v.10.01.2022)

> zum Erlass vom 10.1.2022.pdf